Förderung von Elektrofahrzeugen - was und wieviel gibt es?
von Lisa Bohm, Unternehmensberatung für Elekromobilität
Wenn die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges in Haus steht, kommt auch gleichzeitig die Frage der Förderung auf den Tisch.
Doch was gibt es derzeit überhaupt noch für Förderungen und wie beantrage ich diese?
An dieser Stelle muss ich einen kleinen Dämpfer geben.
Leider gibt es aktuell im Norden (Schleswig-Holstein) keine Landesförderung für Elektrofahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur. Auch in einzelnen Gemeinden und Städte sieht es derzeit mau aus.
Jedoch gibt es eine bundesweite Förderung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, den sogenannten Umweltbonus.
Auch wenn die Fördersätze im Jahr 2023 gesunken sind, möchte ich an dieser Stelle einen kleinen Überblick geben.
Aktuell fördert die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Neufahrzeuge (egal ob Kauf oder Leasing) mit den folgenden Sätzen:
Bundesanteil (Nettolistenpreis unter 40.000 €) |
Bundesanteil (Nettolistenpreis über 40.000 €) |
Mindesthaltedauer | |
Kauf | 4.500 € | 3.000 € | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate | 2.250 € | 1.500 € | 12 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 4.500 € | 3.000 € | 24 Monate |
Zu dieser Förderung kommt noch der sogenannte Herstelleranteil, der die Hälfte des Bundesanteil beträgt. Im besten Fall beträgt die Förderung beim Kauf eines Elektroautos unter 40 Tsd. €
Nettolistenpreis somit 6.750 €.
Die Beantragung kann recht einfach und online auf der Seite der Bafa erfolgen.
Voraussetzung für die Beantragung ist, dass das Fahrzeug zugelassen wurde. Erst dann kann die Förderung beantragt werden.
Für die Beantragung benötigen Sie lediglich den Fahrzeugschein, den Kaufbeleg oder Leasingvertrag und Ihre persönlichen Daten.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung korrekt ausgestellt ist, da der Rechnungsbeleg im Nachhinein nicht neu hochgeladen werden kann. Dies führt sonst zu einer Ablehnung.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, melden Sie sich gerne!