Online-Recht für Unternehmerinnen

Immer wieder durchforsten Anwälte Internetseiten, um Rechtsverstöße abmahnen zu können. Die Unsicherheiten auf Seiten der Unternehmerinnen sind groß: welche Angaben müssen in das Impressum? Welche Bilder unterliegen dem Urheberrecht? Wie muss dieses und wo gekennzeichnet werden? Wer braucht Allgemeine Geschäftsbedingungen auf seiner Internetseite? Wie wird ein Newsletter rechtssicher eingerichtet? Das waren nur einige Schwerpunkte, die Tina Möller, Syndikusrechtsanwältin der IHK Kiel, im Rahmen unseres Netzwerksabend am 14. Februar in Elmshorn ausführte.

Tina Möller erklärte, welche Pflichtangaben jede Unternehmerin sowohl im Impressum als auch im Geschäftsbrief, auf Rechnungen oder in einer E-Mail machen. Wer hier unzureichende Angaben hat, läuft Gefahr, von einem Mitbewerber oder dessen Anwalt abgemahnt zu werden. Erleichtert reagierten die Teilnehmerinnen auf die Information, dass auf einer Internetseite Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Pflicht sind! "Den Kauf- und Verkaufsvorgang regelt das BGB im Detail," informierte Möller, "AGB brauchen Sie nur, wenn Sie Abläufe oder Zahlungsfristen im Kaufvorgang ändern wollen."

Große Unsicherheiten und entsprechend viele Fragen gab es rund um den E-Mail-Newsletter. Wer beispielsweise auf Netzwerkabenden mit jemanden Visitenkarten tauscht und dessen E-Mail in seinen Newsletter-Verteiler aufnimmt, sollte sich vergewissern, dass dies in Ordnung ist. Ein Einverständnis muss dazu vorliegen. "Als Unternehmerin müssen Sie dem Empfänger im Zweifelsfall nachweisen können, dass er sein Einverständnis gegeben hat." erläuterte Tina Möller. "Entweder Sie notieren sich Zeit und Ort der Absprache und bewahren diese Informationen für solche Nachweispflichten auf oder Sie nutzen das double-opt-in-Verfahren." Bei diesem Verfahren trägt sich dieser selbst mit seiner E-Mail in eine Liste ein, bekommt nach wenigen Sekunden schon eine E-Mail. In dieser wird gefragt, ob der Eintrag richtig ist und um nochmalige Bestätigung gebeten. Erst dann wird jemand rechtssicher Abonnent eines Newsletters. Die dazu notwendige Software ist auf dieses Verfahren eingerichtet und sichert für jeden Eintrag den Nachweis des Eintrags.

Ein weiterer Schwerpunkt des Abends war der Datenschutz. Wer seine Internetseite mit einer Statistik hinterlegt, um die Besucher seiner Seite zu erfassen, muss diese darauf hinweisen. Hier gibt es im Internet kostenlose Datenschutz-Generatoren, die individuell angepasst werden können. "Doch achten Sie darauf, wer diese mit welchem Ziel anbietet", warnt Möller. "Nicht dass Sie falsche Informationen aufnehmen!" Da konnten einige Teilnehmerinnen entwarnen. Einige Rechtsanwälte bieten im Internet diesen kostenlosen Service an, um im Gegenzug ihre Internetadresse damit bekannter zu machen.

Weitere spannende Themen des Abends waren die gewerblichen Schutzrechte, wie man diese erlangt und diese dann auch verteidigen sollte, welche Art von Werbung erlaubt ist und was irreführend ist. Rabattaktionen, Gutscheine oder Gewinnspiele haben auch je eigene Bedingungen, die kurz angerissen wurden. Alles in allem bot Tina Möller einen sehr guten Überblick über die verschiedenen Schwerpunkte, die eine Unternehmerin beachten muss. Ein sehr informativer Abend!

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