Steuernews Sommer 2022

von Katharina Jaacks, Steuerberaterin

Die neue Grundsteuerreform ist in aller Munde. Doch was heißt das überhaupt und bin ich betroffen?

Jeder, der Eigentümer eines Grundstückes, einer Wohnung, eines Vermietungsobjektes oder aber auch einer landwirtschaftlichen Fläche, etc. am 01.01.2022 war / ist, ist verpflichtet, im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung pro wirtschaftliche Einheit beim Finanzamt einzureichen. Wurde die Einheit erst nach dem 01.01.2022 erworben, ist der vorherige Eigentümer verpflichtet.

Die Grundsteuerbemessungsgrundlagen entsprechen in den neuen Bundesländern den Werten von 1964. Dies ist mittlerweile verfassungswidrig. Deshalb müssen in Zukunft alle 7 Jahre die Wertverhältnisse neu bewertet werden. Auf den 01.01.2022 erfolgt nun die erste Feststellung. Die Finanzämter müssen bis Oktober 2024 die Grundsteuermessbescheide veranlagen. Danach werden die Gemeinden und Städte die Hebesätze zum 01.01.2025 festlegen.

Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben sich für das Bundesmodell entschieden. Hamburg und Niedersachsen haben eigene Bewertungsverfahren.

Unter Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen.

Sie können die Erklärung selbst über ihr Elster-Zertifikat einreichen. Sollten Sie keinen Elster-Zugang haben, können Sie als Privatperson mit einem Einfamilienhaus auch die vereinfachte Erklärung unter Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de) nutzen.

Daneben sind nur Steuerberater/innen befugt, Grundsteuererklärungen einzureichen.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind bis zum Jahre 2024 die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen verlängert worden.

Übersicht:

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